Die Ungewissheit darüber, wie teuer ein Besuch bei einem Anwalt sein wird, sollte Sie nicht davon abhalten, mit uns in Kontakt zu treten. Gerne informieren wir Sie über die voraussichtlich entstehenden Kosten.

 

Die anwaltliche Vergütung für außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit erfolgt in der Regel auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Grundlage der Vergütung ist dabei der sogenannte Streitwert‚ der gegebenenfalls durch das Gericht festgesetzt wird.

Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft besteht die Möglichkeit der Gebührenvereinbarung.

Eine Rechtsschutzversicherung schützt vor vielen unangenehmen Kosten, deckt aber nicht immer jedes Risiko ab. Wir prüfen beim Erstgespräch mit Ihnen, wie weit Ihr Versicherungsschutz reicht.

 

Bei geringen Einkommensverhältnissen kann für außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit Beratungshilfe, für gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe beantragt

werden. Bei Bewilligung zahlen Sie Ihren Anwalt nicht selbst. Er erhält seine Vergütung aus der Staatskasse. Über den Antrag entscheidet das Gericht. Nur wenn der Antrag abgewiesen wird, müssen Sie die Anwaltskosten selbst tragen.

 

Gewinnen Sie einen Prozess, kostet Sie das Verfahren gar nichts. Der Gegner muss die von Ihnen bezahlten Anwalts- und Gerichtskosten erstatten. Verlieren Sie, zahlen Sie zusätzlich auch die Kosten des Gegners.

Im arbeitsgerichtlichen Prozess erster Instanz muss jeder unabhängig vom Ausgang des Prozesses seine Kosten selbst tragen.

 

Auch für das Strafverfahren gibt es einen Gebührenrahmen für Strafverteidiger. In umfangreichen Verfahren ist jedoch eine Gebührenvereinbarung erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Pflichtverteidigung bestehen. Dann übernimmt zunächst die Staatskasse die Kosten. Im Falle eines Freispruchs werden die Kosten von der Staatskasse getragen.